1. Entstehung
Die Annahme eines deuteronomistischen Geschichtswerks geht auf M. Noth
"Überlieferunggeschichtlichen Studien" von 1943 zurück.
Entstehungszeit: Nach den in 2Kön 2527-30 geschilderten Ereignissen,
um 560 v.chr., also noch in der Exilszeit. Entstehungsort: Eher Palästina
als Babylon
2. Umfang
Dtn-2Kön ganz grob. Jedoch lag dem DtrG ein umfangreiches Quellenmaterial
vor:
* dtr Gesetze Dtn 444-3020,
* Sammlung von Heldengeschichten Ri 3-12*
* Saul-David-Überlieferung, bereits vor Dtr Saul-Überlieferung
1Sam 91-1613, der Aufstieg Davids 1Sam 1614-2Sam 5 und
die Thronnachfolgeerzählung zusammen wuchsen.
Ab 1Kön 3 gibts DtrG pur.
Damit wird verständlich warum die verschiedenen Stoffe nicht gleich
stark überarbeitet oder umgestaltet wurden. Für die Grundannhme
Noths spricht die Geschlossenheit der Chronologie und die Reflektionen,
Reden der Hauptpersonen oder zusammenfassende Betrachtungen des Verfassers,
um die den Verlauf der Geschichte und die Konsequenz für das Geschehen
aufgezeigt wird. Insgesamt kann von einer planvollen Gestaltung gesprochen
werden und Noth feststellen:
"Dtr war nicht nur "Redaktor", sondern der Autor(in) eines Geschichtswerkes,
das die überkommenen, überaus verschiedenartigen Überlieferungsstoffe
zusammenfaßte und nach einem durchdachten Plane aneinanderreihte."
W.H. Schmidt nimmt dagegen eine dtr. Schule an. Dies erklärt die Unebenheiten.
3. Erweiterungen von DtrG
Terminologie: DtrH = deuteronomistische Historiker, jedoch nicht im
modernen Sinn.
DtrP = prophetischer Deuteronomist,
DtrN = nomistischer Deuteronomist, jedoch sind die ihm zugewiesenen Stück
nicht durchgehend "gesetzlich". Es bestehen zwischen den verschiedenen
DtrG-Schichten sachliche Beziehungen, sie setzen jeweils andere Akzente,
aus denen sich die Reihenfolge Geschichte - Prophetie - Gesetz ergibt.
3.1 DtrH
Er erstellte das Grundkonzept des DtrG's.
3.2 DtrP
überarbeitete den DtrH und ist ab Sam nachweisbar. Die Geschichte
Israels ist nichts anderes als das Wirkungsfeld zukunftsmächtigen
Prophetenwortes. Jedes wichtige Ereignis kündige Jahwe durch einen
Propheten an. DtrP fügte die ihm überlieferten Prophetenerzählungen
ein.
3.3 DtrN
Es handelt sich hier wahrscheinlich um mehrere Bearbeiter mit der gleichen
Intention. Thema des DtrN ist der Gehorsam gegen das Gesetz.
4. Theologische Intentionen
4.1 Gerichtsdoxologie
Angesichts der Zerstörung Jerusalems und der Deportation von 587
v.chr. mußte des DtrG die Frage nach der Existenz und des Schicksals
des Gottesvolkes beantworten. Die Geschichte Israels des stetigen Abfalls
von Gott ist Selbsterkenntnis oder Beichte in Form eines historischen Rückblicks.
(-> Gerichtsdoxologie, G.v.Rad). Ohne die vorausgehenden Propheten wäre
ein solches Bekenntnis nicht möglich gewesen.
4.2 Konzentration auf 1. und 2. Gebot
Gefordert wird nur ein Sich-Fernhalten von fremden Göttern. Eine
einzige Frage bestimmt die Darstellung: Wieweit wurde Israel der Ausschließlichkeit
und Bilderlosigkeit gerecht? Die Darstellung der Königszeit bis zum
Exil ist gekennzeichnet durch einen kontinuierlichen Abstieg. Ausgenommen
bleiben: Asa 1Kön 1511,14, Hiskia 2Kön 163ff und Josia 2Kön
2325. Das Verhalten des Königs zu Jahwe bzw. zu den Geboten entscheidet
über das Wohl oder Wehe der Epoche.
4.3 Aufgabe der Propheten
ist neben der Unheilsankündigung zur Buße und zum Gehorsam
gegenüber dem Gesetz aufzurufen und das Warnen. Da das Unheil eingetroffen
ist und die Prophetensprüche sich bewahrheitet haben, gewinnt ihre
Verkündigung in ihrer erfüllten Zukunftsaussage und ihrer verhaltenen
Umkehraufforderung die Funktion des Schuldaufweises.
4.4 Zukunftshoffnung
oder Ansagen einer heilvollen Zukunft findet sich im DtrG kaum. Nur
indirekt ist es im Thema Umkehr enthalten. Ri 26ff, 2Kön 1713, 2325