1. Einführung
Gesetz im AT oder das At als Gesetz ist ein zentrales Thema der Systematik.
Dahinein gehört die Biblische Theologie oder die Frage nach Gesetz
und Evangelium oder Evangelium und Gesetz.
Auch im AT kommt dem eine entscheidende Rolle zu, da dies jeweilige
GEsetzesverständnis oder Zeitzuschreibung Konsequenzen für den
Rest des AT hat. Bsps: Wellhausen datiert den Dekalog später als die
Propheten, das hat Konsequenzen für das Verständnis der Prophetie.
Noth sieht das die vorexilischen Gesetze mit dem "Bund" verwurzelt
1.1 Rechte
Grundlegend ist Alt: Die Ursprünge des israelitischen Rechts (1934)
darin wird in ein kasuistisch formuliertes Recht und ein apodiktisches
Recht unterschieden.
1.1.1 Kasusitisches Recht
Definition: sind konditionale Rechtssätze, deren Vorsatz oder
-sätzen eine Tatbestandsdefinition, der Nachsatz oder -sätze
die Rechtsfolgebestimmung enthält. Das ist common sense. Beispiel
sind die Rechtssätze des Bundesbuches Ex 2022-2319. Sitz im Leben
war die normale israelitische Gerichtsbarkeit.
1.1.2 apodiktisches Recht
sind kurze Rechtssätze, die ohne Wenn und Aber einen Rechtsgrundsatz
formulieren. Jedoch ist diese Gruppe formal nicht so einheitlich wie die
kasuistische Rechtsform. Apodiktische Recht wird in Reihen überliefert,
dies ist im der Umwelt Israels unbekannt. Es gibt vier Reihen. Todesreihe
auch mot-jumat-Reihe genannt z.B. Ex 2112. Diese Reihe muß konstruiert
werden. die Fluchreihe auch arua-Reihe genannt Dtn 2715-26 und die Prohibitive,
die formal anders aussehen, aber Alt zu den apodiktischen Recht einordnete,
sie bestehen aus Verbotssätzen in der 2.sg.. Lev 187-17
Der Dekalog gehört auch dazu Ex 202-17 sowie Dtn 56-21. Auffallend
ist die negative Formulierung, auch so jedenfalls Boecker gehörten
die positiv formulierten Gebote ursprünglich negativ formuliert. Diese
Recht setzt eine Autor(in)ität voraus die Jahwe ist, wenn auch formgeschichtlich
die Gebote autoritative Gebote der Sippen- oder Familienältesten waren.
2. Entfaltung
Es gibt zwei "Dekaloge" Ex 202-17 und Dtn 56-21. Sie waren an beiden
Stellen selbstständige Einheiten und sind durch Redaktion an ihre
jetztige Stelle gerückt worden. Ex 202-17 ist literarische ein Einschub.
Vermutlich stand er zwischen Ex 2021 und Ex 241ff. die Theologische Bedeutung
wird durch seine Stellung betont. Der Dekalog im Ex ist beginn der Verkündigung
des göttlichen Gesetzes am Sinai.
2.1 Unterschiede
Beide Versionen unterschieden sich im wesentlichen bis in den Wortlaut
hinein nicht voneinander. Dennoch gibt es interessante und wichtige Unterschiede.
Beim Sabbatgebot Der Text des Dtn enthält drei Erweiterungen, ein
Wechsel des Verbs von sakor gedenke zu schamor beachte und eine völlig
andere Begründung des Sabbatgebotes. Das Elterngebot ist im Dtn ist
erweitert. Verbot des falschen Zeugnisses statt wie Ex 2016 "Lügenzeuge"
steht "nichtiger Zeuge" in Dtn. Auch diese Texte standen nicht unveränderlich
von jeher fest. Welche der beiden Fassungen ist die ältere? Die Exodusfassung,
jedoch ist die Begründung des Sabbatgebotes in Ex 202-17 die sog.
priesterliche Begründung und erscheint gegenüber der deuteronomischen
Begründung din Dtn 56-21 als die jüngere.
2.2 Zähltraditionen
Augustin: 1. und 2. Gebot als 1. Gebot zum Teil 2. Gebot ganz gestrichen.
In der Beichtpraxis
Streichung des 2. Gebotes um die 10er Zahl zu erhalten, wurde
das Begehrverbot aufgeteilt als 9. und 10. Gebot, so auch Luther
Calvin durch Zwingli im Anschluß an Philo: Bildverbot als eigens
Gebot somit Aufhebung der Trennung von 9. und 10. Gebot
2.3 Formal betrachtet
Formal ist der Dekalog uneinheitlich. 2 positiv formulierte Gebote
stehen im Gegensatz zu den acht negativ formulierten. Nur der Anfang formal
als Gottesrede 1.sg., sonst 3.sg..unterschiedliche länge der Gebote.
Diese Formdifferenzen habe dazu geführt, daß es eine Entwicklungsprozeß
gab. So gab es auch Vorstufen des Dekalogs. daher ist die Frage nach einem
Urdekalog müßig.
2.4 Geses Aufbau des Dekalogs
sieht das Formalprinzip der Paarung im Dekalog.
1. Paar: Gott selbst- seine Exklusivität und Personalität
1.+2. Gebot
2. Paar: Der Bereich des Heiligen, an dem Israel Anteil hat 3.+4.
Gebot
3. Paar: Der Bereich, aus dem der Mensch kommt .die eigene und die
fremde Familie 5.+7. Gebot
4. Paar: Das allgemeine Humanum - das Leben des Menschen in Freiheit
6.+8. Gebot
5. Paar: der Mensch mit dem man zusammenlebt, der Nächste - Der
Schutz seines Rechts und seines
Besitzes 9.+10. Gebot
Problem dabei ist die Verdrehung vom 7. und 6. Gebot unbestreitbar
ist die Zusammengehörigkeit vom 1.+2. Gebot; beim Rest ist es mehr
oder weniger schwierig.
2.5 Die Präambel
Das alttestamentliche Gesetz ist oft als gesetzlich mißverstanden
worden, so als ob das Halten des Gesetzes der Gottesbeziehung konditional
vorgeordnet wäre, erscheint durch die Präambel ausgeschlossen.
Die ersten drei Worte des Dekalogs sind unterschiedlich übersetzbar.
Jedoch erscheint "Ich bin Jahwe, dein Gott" die richtige Übersetzung
zu sein, da Huldformel.
2.6
Der Dekalog ist die Zusammenfassung des an Israel ergangenen Gotteswillen.
Der Dekalog ist auf den ganzen Menschen ausgerichtet 1. Gottesbeziehung,
2. Familie 3. Öffentlichkeit
3. Die einzelnen Gebote
3.1 Das 1. Gebot
ist Grundgebot. Aber auch ältestes Gebot? Ex 203 ist in der Formulierung
jung. Sonderstellung durch die Ausschließlichkeitsforderung, analogielos.
Gerade nicht monotheistisch, da mit anderen Göttern gerechnet wird.
Jahwe ist der, der Israel aus Ägypten geführt und ihm durch sein Gebot
die Möglichkeit eröffnet hat sein Volk zu sein und zu bleiben.
3.2 Bilderverbot
Es gehört zum Urbestand des alttestamentlichen Gottesglaubens.
Auch hier nimmt das Gebot eine Sonderstellung ein, in der Umwelt ist es
analogielos. Was bedeutet das Verbot der Bilder? Es geht um die Jahwebilder,
denn in den Bildern ist die Manifestation des Göttlichen. Genau dagegen
richtet sich das Bilderverbot. Es richtet sich gegen die vorstellung, daß
Gott in der Welt immanent ist. Es hat die Unterscheidung zwischen Gott
und der Welt zum Inhalt.
3.3 Mißbrauch des Gottesnamens
Das Gebot ist auf dem hintergrund der großen Bedeutung
des Gottesnamen zu verstehen, die der Offenbarung des Gottesnamens zu kommt.
Indem Gott seinem Namen preisgibt, gibt er gleichsam sich selbst preis.
Das Gebot soll gerade den rechten gebrauch des Gottesnamens ermöglichen.
3.4 Sabbatgebot
es ist das am stärksten bezeugte Gebot im AT und es gehört
zu den analogielosen Besonderheiten des Dekalogs.
Das Sabbatgebot macht deutlich, daß es in der Beziehung Mensch
- Gott nicht in erster Linie auf die Leistung des Menschen ankommt. Was
dr mensch am Sabbat leistet, ist ja gerade, daß er nichts leistet.
Es macht deutlich, daß die Gebote eigentliche eine Wohltaten sind
und keine Forderungen im strengen Sinn. Im Exil und danach wird der Sabbat
zum Bekenntniszeichen.
3.5 Elterngebot
Das Gebot zielt darauf, die angemessene Versorgung der alten Eltern
bis zu ihrem Tod, einen respektvollen Umgang und eine würdige Behandlung
zu gewährleisten.
3.6 Tötungsverbot
Es wird eine sekundäre Verkürzung angenommen. rzch bedeutet
töten oder totschlagen, aber nicht morden! Ausgenommen sind dabei
die Vollstreckung der Todesstrafe, das Töten im Krieg, und das Töten
von Tieren. D.h. es ist intendiert ein Du sollst nicht unschuldig Blutvergießen.
3.7 Ehebruchsverbot
Interessant dabei ist, daß nur der Man eine Fremde Ehe, die Frau
die eigene brechen kann.
3.8 Diebstahlsverbot
gilt nur bei Raub eines freien israelitschen Mannes.
3.9 Verbot des falschen Zeugnisses
Nicht Lüge oder üble Nachrede wie Luther, sondern Lügenzeugnis
vor Gericht ist gemeint.
3.10 Begehrverbot
Hier weichen Ex 2017 und Dtn 521 ab. Drei bemerkenswerte Differenzen
in der Formulierung: Vertauschung der Objekte Haus und Frau, Hinzufügung
des Feldes und Ersetzung der 2. Verbs chmd durch awh. Die Vertauschung
von Haus und Frau wird mit einer Höherbewertung der Frau erklärt.
Da sie in Ex 2017 noch unter die Besitztümer des Mannes fällt
wird Ex 202-17 für älter erachtet. Hossfeld sieht das genau anders:
In Ex 202-17 liegt eine sekundäre Umarbeitung der Dtn-fassung vor.
Diese Begehrverbot liegt nicht im Rahmen eines Gesinnungsdelikts. chmd
bezeichnet ein Begehren das den Akt der Aneigung schon in sich trägt.